Viele Unternehmen müssen zeitnah handeln, um den rechtlichen Verschärfungen der ESG-Berichterstattung gerecht zu werden.
Der Klimawandel ist zu einer drängenden globalen Herausforderung geworden, weshalb Themen rundum Nachhaltigkeit an grundlegender Bedeutung gewinnen.
Eine Antwort auf diese Situation liefert das Pariser Klimaschutzabkommen. Viele Staaten haben den Vertrag unterzeichnet und verpflichten sich damit, Maßnahmen zur Eindämmung der Klimaerwärmung einzuleiten. Zusätzlich hat die EU den Grünen Deal verabschiedet, der eine Senkung um 55 % (gegenüber 1990) der Treibhausgasemissionen bis 2030 vorsieht. Deutschland hat sich sogar eine Reduktion von 65 % zum Ziel gesetzt.
Um dieses Ziel zu erreichen, müssen bspw. vielschichtige Maßnahmen aus den Bereichen Mobilität, Immobilien und Energiewirtschaft ergriffen werden. Aus diesem Grund fordert der Gesetzgeber für bestimmte Unternehmen im Rahmen der Berichtspflicht, mehr Nachhaltigkeit umzusetzen.
Die CSRD-Richtlinien bilden das Grundgerüst für die Berichterstattung und die ESRS (European Sustainability Reporting Standards) liefern die abzudeckenden inhaltlichen Aspekte. Diese Nachhaltigkeitsaspekte werden unter ESG (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) zusammengefasst.
Der Kreis der berichtpflichtigen Unternehmen wurde durch gesetzliche Verschärfungen erweitert. Ab dem 01.01.2025 müssen nicht nur kapitalmarktnotierte Unternehmen ihren Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen, sondern auch größere Unternehmen, die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen:
- Umsatz ≥ 40 Mio. €
- Bilanzsumme: ≥ 20 Mio. €
- Mitarbeiter: ≥ 250
Anhand dieser Kriterien wird deutlich, dass viele Unternehmen und z. B. größere Autohäuser betroffen sind. Hierbei ist schnelles Handeln gefragt. Das ESG-Konzept sollte bis Ende 2023 stehen, da 2024 die Umsetzung und Datenerhebung erfolgt sowie im Frühjahr 2025 die Veröffentlichung des Berichtes.
Weitere Verschärfungen folgen für kapitalmarktnotierte Klein- und Mittelbetriebe. Ab dem 01.01.2026 müssen nun auch kleine und mittlere Unternehmen ein ESG-Reporting im Rahmen des Lageberichts veröffentlichen, wenn mindestens zwei der drei Kriterien erfüllt sind:
- Umsatz ≥ 700.000 €
- Bilanzsumme: ≥ 350.000 €
- Mitarbeiter: ≥ 10
Die verschärften Vorgaben unterstreichen die Notwendigkeit für viele Unternehmen, sich intensiver mit ESG und der Berichterstattung darüber auseinanderzusetzen.
Erfahren Sie in unserem Beitrag mehr über die ESG-Kriterien.